ÖSTERREICHISCHES PSYCHOLOG:INNENFORUM (Ö.P.F.)
Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung
Wie bereits aus den Medien sowie vom BÖP informiert wurde, ist die klinisch-psychologische Behandlung mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen worden, dadurch haben alle in Österreich versicherten Personen einen Anspruch darauf.
Es wird nach unserem Informationsstand einen Kostenzuschuss für die Versicherten geben, der in den jeweiligen Satzungen der jeweiligen Krankenversicherungsträger festgelegt wird.
Sobald von den KV-Trägern ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt wird – werden wir es HIER zum download bereitstellen. Eine ärztliche Bestätigung/Abklärung muss jedenfalls bis spätestens zur 2. Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung erfolgen!
Der ÖPF informiert alle Mitglieder sobald weitere Detailinfos zur Verfügung stehen per Mail sowie auf der Homepage!