Gesetzliche Bestimmungen

Relevante Richtlinien

182. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsycho­logie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) vom 06.08.2013 (Inkrafttreten: 01.07.2014) 

Aktuell gültige Ethikrichtlinie für klinische Psychologinnen und klinische Psychologen sowie für Gesundheitspsychologinnen und Gesund­heitspsychologen

Aktuell gültige Richtlinie für die Erstellung von psychologischen Befunden und Gutachten − gilt verbindlich für alle Psycholog­Innen, die Befunde und Gutachten erstellen

Aktuell gültige und verbindlich für alle PsychologInnen geltende Richtlinien für die Führung entsprechender Aufzeichnungen über die Dokumentation der psychologischen Tätigkeit, einschließlich von Krankengeschichten
Aktuell gültige Fort− und Weiterbildungsrichtlinie für klinische Psychologinnen und klinische Psychologen sowie für Gesundheits­psychologinnen und Gesundheitspsychologen. Die Einhaltung der Fort­bildungsrichtlinie wird stichprobenartig überprüft

Richtlinie für die Aus- und Weiterbildung von Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) (Aus- und Weiterbildungsrichtlinie 2012)
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) auf Grundlage eines Gutachtens der Expertenkommission gemäß § 21 FSG-GV

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