Gesetzliche Bestimmungen
Relevante Richtlinien
182. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) vom 06.08.2013 (Inkrafttreten: 01.07.2014)
Aktuell gültige Richtlinie für die Erstellung von psychologischen Befunden und Gutachten − gilt verbindlich für alle PsychologInnen, die Befunde und Gutachten erstellen
Richtlinie für die Aus- und Weiterbildung von Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) (Aus- und Weiterbildungsrichtlinie 2012)
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) auf Grundlage eines Gutachtens der Expertenkommission gemäß § 21 FSG-GV